AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen!
§ 1 Allgemeines
1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche von der Firma Tom's Felgenservice getätigten Geschäftsabschlüsse und sonstige vertragliche Leistungen.
2. Die Geltung von abweichenden Bedingungen, Nebenabreden, zugesicherten Eigenschaften und Lieferfristen bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Abreden über die Aufhebung oder Änderung der Schriftformklausel.
3. Soweit Tom's Felgenservice Fremdfirmen- oder Fremdherstellerbezeichnungen verwendet, erfolgt dies lediglich zur Beschreibung der Kaufsache. Weitergehende Ansprüche aus der Verwendung dieser Bezeichnungen (Herstellergarantien, Gewähr für Passgenauigkeit usw.) bestehen nicht.
§ 2 Vertragsabschluß und Rechteübertragung bei Verkauf
1. Der Besteller ist an seine Bestellung drei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Firma Tom's Felgenservice die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Ware geliefert hat. Tom's Felgenservice wird den Besteller unverzüglich von der Nichtannahme der Bestellung unterrichten.
2. Die Annahme der Bestellung enthält alle getroffenen Vereinbarungen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Es gilt § 1 Nr. 2 Satz
3. übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma Tom's Felgenservice.
4. Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass die personenbezogenen Daten des Bestellers mittels EDV gespeichert und verarbeitet werden. Der Besteller erklärt sich mit der Speicherung der Daten für diese Zwecke einverstanden.
§ 3 Preise
1. Angegebene Preise verstehen sich einschließlich der z.Zt. geltenden Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer und ausschließlich Versand- und Verpackungskosten (s. § 4 Nr.1).
2. Preisänderungen sind zulässig, wenn ein Mehraufwand entsteht, der bei der Angebotserstellung nicht vorhersehbar war, z.B. wenn bei der Angebotserstellung eine Begutachtung der zu bearbeitenden Teile nicht möglich war, oder wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen oder die Lieferung aus Verschulden des Käufers erst vier Monate nach Vertragsabschluß oder später erfolgt. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist die Firma Tom's Felgenservice berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Kauf und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
3. Ist der Käufer Kaufmann sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.
§ 4 Lieferung, Lieferfristen und Versand
1. Erfüllungsort für Pflichten der Firma Tom's Felgenservice ist Gauchsdorf. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Wahl der Versandart erfolgt nach Ermessen der Firma Tom's Felgenservice.
2. Zu Teillieferungen ist die Firma Tom's Felgenservice berechtigt.
3. Eine Transportversicherung für die Ware wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf seine Kosten abgeschlossen. Etwaige Ersatzansprüche gegen Transportunternehmen bei Schäden an der gekauften Ware werden an den Käufer abgetreten.
4. Verbindlich oder unverbindlich vereinbare Liefertermine oder -fristen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Firma Tom's Felgenservice.
5. Gerät die Firma Tom's Felgenservice in Lieferverzug, so ist die Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des Kaufpreises begrenzt. Weitergehende Schadensersatzanprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Anspruch auf Lieferung ist in den Fällen dieses Absatzes ausgeschlossen.
6. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige oder Zustellversuch bei Versand vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann die Firma Tom's Felgenservice dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von vierzehn Tagen setzen mit der Erklärung, daß sie nach Ablauf dieser Nachfrist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist ist die Firma Tom's Felgenservice berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die Firma Tom's Felgenservice Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensersatz ist niedriger, wenn der Käufer einen niedrigeren, er ist höher, wenn die Firma Tom's Felgenservice einen höheren Schaden nachweist.
7. Farb-, Maß- und Ausführungsveränderungen, die auf die Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
§ 5 Zahlung
1. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen (wie z.B. Transport und Verpackung) sind sofort fällig.
2. Lieferung gegen Vorkasse oder Nachnahme bleibt vorbehalten.
3. Bei Zahlungsverzug des Käufers hat dieser ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes an die Firma Tom's Felgenservice zu zahlen.
4. Der Käufer kann die Aufrechnung nur erklären mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Ansprüchen gegen die Firma Tom's Felgenservice.
5. Ist der Käufer Kaufmann, gilt ergänzend folgendes:
a. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen der, von Tom's Felgenservice nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft.
b. Bei Verzug mit der Zahlung des Kaufpreises erstattet der Käufer der Firma Tom's Felgenservice als Mahnkosten EURO 5,00 je schriftlicher Mahnung.
§ 6 Gewährleistung / Untersuchungspflicht
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Es gelten die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln, beginnend mit dem Erhalt der Ware. Rennsport und Motortuningteile sind aus der Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen. Diese sind jedoch ausgeschlossen, wenn der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt, überbeansprucht oder in jeglicher Weise bearbeitet worden ist in den Kaufgegenstand Teile eingebaut wurden, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat, der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Bedienungsanleitung) nicht befolgt hat, oder der Käufer den Kaufgegenstand für motorsportliche Zwecke eingesetzt bzw. in ein entsprechendes Fahrzeug verbaut hat. Auch natürlicher Verschleiß schließt Rechte des Käufers bei Mängeln aus. Für Inkompatibilitäten zu Fremdprodukten wird keine Haftung übernommen. Es wird darauf hingewiesen, dass viele unserer Produkte für Höchstleistungen bei kurzer Lebensdauer konstruiert sind. Demnach können Teile nach kurzer Zeit verbraucht sein, ohne dass ein Sachmangel vorliegt. Alle erkennbaren Mängel sind uns sofort bzw. spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. In jedem Fall aber vor Weiterverarbeitung, oder sonstiges Veränderungen, auch durch Dritte. Beschädigt ankommende Sendungen sind sofort dem verantwortlichen Frachtführer zu reklamieren und geltend zu machen. Mangelhafte Ware werden wir nach Prüfung und nach unserer Wahl nachbessern oder zurücknehmen und durch einwandfreie Ware ersetzen oder durch Gutschrift vergüten. Die Nacherfüllung ist als gescheitert anzusehen, wenn drei Versuche nicht zum Erfolg geführt haben, oder sie unmöglich ist. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, soweit diese für uns nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfolgen kann oder uns unmöglich geworden ist. Die Nacherfüllung beschränkt sich auf die Ware. Ein-, Aus-, Umbaukosten Abschleppen, Gutachter, Leihauto, Reisekosten, Übernachtung usw. werden nicht übernommen.
2. Ist der Käufer Kaufmann, erkennt er etwaig einschränkende Bedingungen des Herstellers der Ware als für ihn ausschließlich verbindlich an.
3. Der Käufer untersucht die gelieferte Ware innerhalb von zwei Wochen. Offensichtliche Mängel müssen der Firma Tom's Felgenservice innerhalb einer Woche ab Feststellung, längstens nach Ablauf der zwei Wochen, mittels eingeschriebenem Brief angezeigt werden. In diesem ist der oder die Mängel detailliert zu beschreiben. Erfolgt keine rechtzeitige Anzeige der offensichtlichen Mängel in entsprechender Form, ist der Käufer mit Ansprüchen für diese offensichtlichen Mängel ausgeschlossen.
4. In jedem Gewährleistungsfall ist die Firma Tom's Felgenservice zunächst berechtigt, den Fehler zu beseitigen (Nachbesserung) oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Nachbesserung fehl - insbesondere, weil der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind - oder ist eine gewählte Ersatzlieferung nicht möglich oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Firma Tom's Felgenservice zu vertreten hat, so ist der Käufer berechtigt, die Firma Tom's Felgenservice eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung zu setzen, daß er die Mangelbeseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach Fristablauf ist der Käufer zur Rückgängigmachung dieses Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des vereinbarten Kaufpreises (Minderung) berechtigt, wenn der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt wurde.
5. Ein Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung besteht nicht.
6. Ist der Käufer Kaufmann geltend die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten ergänzend.
§ 7 Behördliche Genehmigungen / Einsatz im Motorsport
1. Der Käufer hat sich die gegebenenfalls für den Betrieb oder die Nutzung der Kaufsache erforderlichen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse, Genehmigungen u.ä. auf eigene Kosten zu beschaffen. Wird eine solche Genehmigung nicht erteilt oder wieder entzogen, kann der Käufer deswegen keine Rechte gegenüber der Firma Tom's Felgenservice geltend machen.
2. Die Rechte gem. § 6 Nr. 1 sind eingeschränkt auf die vertragsgemäße Nutzung der Kaufsache im Motorsport.
3. Von den vorstehenden Regelungen Nr. 1 & 2 ausgenommen sind Kaufsachen, für die nach Aussage der Firma Tom's Felgenservice Zulassungen oder Zulassungsmöglichkeiten im Bereich der StVZO bestehen, soweit der Käufer nicht Kaufmann ist.
§ 8 Widerrufsrecht
Soweit dem Käufer gem. § 1 Abs. II Fern Abs G ein Widerrufsrecht zusteht, trägt der Käufer bei einer Bestellung bis zu einem Betrag in Höhe von EURO 50,00 die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, es sei denn, das die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Der Widerruf ist zu richten an
§ 9 Haftungsausschluß
1. Über die in § 5 angeführten Gewährleistungsansprüche hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden, sind ausgeschlossen.
2. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Firma Tom's Felgenservice auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
3. Vorstehende Haftungseinschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Tom's Felgenservice oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Sie gelten auch nicht bei der Geltendmachung etwaiger Ansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder bei Ansprüchen aus dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte. Gegenüber Kaufleuten gelten die Haftungseinschränkungen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Tom's Felgenservice behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist die Firma Tom's Felgenservice berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltssache gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
2. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Käufer die Firma Tom's Felgenservice unverzüglich hiervon detailliert schriftlich zu benachrichtigen.
3. Ist der Käufer Kaufmann gilt ergänzend folgendes:
a. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für die Firma Tom's Felgenservice vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, Tom's Felgenservice nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwirbt die Firma Tom's Felgenservice das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Ist die Sache des Käufers bei Vermischung als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer der Firma Tom's Felgenservice anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
b. Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt der Firma Tom's Felgenservice jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen der Firma Tom's Felgenservice und dem Käufer vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Die Firma Tom's Felgenservice nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Firma Tom's Felgenservice die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten sich diese, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann die Firma Tom's Felgenservice die Bekanntgabe der abgetretenen Forderungen, deren Schuldner, aller zum Einzug erforderlichen Angaben, die Aushändigung der dazugehörigen Unterlagen und die Mitteilung der Abtretung an den Schuldnern (Dritten) durch den Käufer verlangen.
c. Die Firma Tom's Felgenservice verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
§ 11 Sonstige Bestimmungen
1. Ist der Käufer Kaufmann ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch bei Wechsel- und Scheckklagen, Oberhausen.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat. 3. Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht. Gauchsdorf
Tom'S Felgenservice, Wildmeisterstraße 12, 91126 Kammerstein. Stand: 14. April 2010